Tuesday, April 29, 2008

Eine Blamage für das Sportrecht

Kommentar des Fördervereins vom 28.03.08 (Übersetzung aus dem türkischen)
Orijinal türkçe yazı : http://mavi-beyaz.blogspot.com/2008/03/skandal-mahkeme-karar.html

Der in Europa erfolgreichste von Migranten gegründete Fußballverein, Türkiyemspor Berlin steht heute, in seiner 30 jährigen Vereinsgeschichte, erneut vor einem harten und ungerechten Gerichtsurteil.

1991 als Türkiyemspor dabei war sich sportlich in Richtung zweite Liga zu bewegen, wurde der Erfolg des Vereins durch ein umstrittenes Sportgerichts Urteil zunichte gemacht. Das Sportgericht des Berliner Fußballverbandes hat Türkiyemspor, aufgrund Einsatz eines nicht-spielberechtigten Spielers, bestraft. Dabei hatte der Berliner Fußballverband selbst (der Verband dessen Gericht Türkiyemspor bestrafte) die Spielberechtigung schriftlich und mündlich erteilt. Sogar der damalige Vorsitzende des Berliner Fußballverbandes bestätigte vor der Kamera des TV-Sender SFB, das Türkiyemspor keinen Fehler begangen hatte und sich den Regeln entsprechend verhielt, trotzdem wurde Türkiyemspor vom Gericht desselben Verbandes mit drei Wiederholungsspielen bestraft. Der Rest ist bekannt. Türkiyemspor spielte drei Spiele noch einmal, doch im letzten regulären Liga Spiel verließen die Spieler die Kräfte, aufgrund der dreifachen Belastung und Türkiyemspor wurde nur zweiter und konnte sich nicht in der 2. Liga wieder finden.

Kommen wir zum heute:

Tennis Borussia hat am 8 Mai 2008 im Spiel gegen Türkiyemspor den gesperrten Spieler Michael Fuß eingesetzt. Dagegen hat Türkiyemspor fristgerecht Einspruch beim Nordostdeutschen Fußballverband eingereicht. Tennis Borussia hat im Vorfeld des Spieles, beim Fußballverband nachgefragt, ob sie den Spieler einsetzen dürften, ein Verbandsvertreter bestätigte dem Verein schriftlich, das der Spieler eingesetzt werden dürfe. Nun hat das Sportgericht im Jahre 2008 entschieden und zwar konträr zu der Meinung von allen Fachleuten und im Gegensatz zu dem Urteil von 1991, wo Türkiyemspor aufgrund einer falschen Verbandsauskunft bestraft wurde. Für tiefe Verwunderung sorgte auch die schriftliche Erklärung des Gerichtes, indem festgehalten wird, das der Verein TeBe und der Spieler, Michael Fuß, Glück gehabt haben.
Dieses Gerichtsurteil steht im absoluten Gegensatz zu dem Türkiyemspor benachteiligenden Urteil von 1991, mit dem Unterschied, das Türkiyemspor erneut 2008 benachteiligt wird.

Was ist das für eine Rechtssprechung in der von Glück gesprochen wird? Was ist das für ein Recht, wo einmal ein Verein bestraft wird, weil er dem Verband glauben schenkt und einen Spieler spielen lässt, dessen Spielberechtigung der Verband vorher bestätigt. In einem anderen Fall aber Türkiyemspor Einspruch erhebt gegen eine Fehlentscheidung des Verbandes und das Gericht von Glück spricht das der Verband hier keine Strafe ausspricht.

Wir bitten dann doch den Verband ehrlich zu sein und folgenden Paragraphen in die Statuten aufzunehmen:
§ 111 Alle vorher genannten Paragraphen bezüglich von nachträglichen Spielwertungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Verein Türkiyemspor Berlin e.V. beteiligt ist. Dabei ist zu beachten, das in diesen Fällen immer der Verein Türkiyemspor Berlin e.V. zu bestrafen oder dessen Einsprüche abzulehnen sind.

Bei Aufnahme o.g. Regelung würden wir zumindestens wissen, das wir kein Recht zu erwarten haben. Was uns aber besonders traurig macht ist, das schon wie 1991 der sportliche Erfolg und mögliche Aufstieg Türkiyemspors durch Gerichtsentscheide zunichte gemacht werden soll.

Förderverein Türkiyemspor

April 2008

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